AGB

1. Leistungen

Die von eBike-Touring vertraglich gebundenen Dienstleistungen ergeben sich ausschließlich aus den Ankündigungen, Tourenbeschreibungen sowie Preis- und Leistungsangeboten. Der Tourenverlauf kann sich am Veranstaltungstag aus objektiven Gründen (Baumaßnahmen, Straßen- und Wegesperrungen, Umleitungen) ändern, ohne dass die Leistung davon berührt wird. In der Leistung nicht enthalten sind alle übrigen Leistungen wie die Versorgung der Teilnehmer mit Essen und Trinken sowie Eintrittsgelder bzw. Nutzungsentgelte für Sehenswürdigkeiten, sofern sie in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich erwähnt sind.

2. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann nur schriftlich per Brief oder E-Mail oder über das Online-Buchungsformular vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung zusammen mit der Rechnung zusenden. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

3. Zahlungsbedingungen

Der Teilnahmepreis ist bei längerfristiger Buchung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das Konto von eBike-Touring zu überweisen oder bei kurzfristig gebuchten Touren (weniger als 7 Tage vor Tourbeginn) von den Kunden vor Tourbeginn in bar zu entrichten. Bei geschlossenen Touren können vertraglich andere Zahlungsmodalitäten vereinbart werden.

4. Absage der Tour durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die für die spezielle Reiseveranstaltung erforderlichen körperlichen Voraussetzungen nicht hinreichend erfüllt bzw. die mitgebrachte Ausrüstung für den vorgesehenen Zweck nicht ausreichend tauglich oder er die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich Erstattungen durch Leistungsträger. Eventuell entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störende selbst.

b) Bis 14 Tage vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer im Katalog und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Reisenden davon zu unterrichten.

Der Kunde hat dann die Wahl, trotzdem an der Tour teilzunehmen. Dafür erhebt der Reiseveranstalter einen Kleinstgruppenzuschlag, der sich nach der Dauer der Tour richtet. Angesetzt werden 5,00 € je Tourstunde, maximal jedoch 25,00 €.

c) höhere Gewalt
Die Touren finden nicht bei starkem Regen, Unwetter, Glätte oder anderen Gefahren statt. In diesen Fällen nimmt eBike Touring Kontakt mit dem Kunden auf und schlägt wenn möglich Alternativtermine vor. Im Falle der Stornierung durch eBike Touring erfolgt die Rückerstattung des vollen Tourpreises.

5. Rücktritt von der Tour durch den Kunden/ Umbuchung/ Ersatzperson

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Der Rücktritt bedarf der Schriftform.

Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen sowie mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

Im Falle der Stornierung einer Tourbuchung werden folgende Stornokosten in Rechnung gestellt:

  • Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: kostenfrei
  • vom 29. bis 15. Tag: 30 %
  • vom 14. bis 7. Tag: 50 %
  • vom 6. bis 1. Tag: 75 %
  • ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise: 95 %.

Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekanntgegebenen Zeiten am jeweiligenTreffpunkt zum Tourbeginn einfindet.

5.2 Umbuchungen
Umbuchungen erfordern die schriftliche Abstimmung zwischen dem Kunden und eBike-Touring und können nur angeboten werden, wenn zum neuen gewünschten Termin ausreichend E-Bikes verfügbar sind. Es fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 5,00€ an.

5.3 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme  gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Es fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 5,00€ an.

5.4 Werden einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonst wichtigen Gründen (z.B. Verletzung) nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Erstattung. Wir bemühen uns jedoch um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern.

6. Haftung, Ansprüche

Jeder Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko an den Touren teil. Er ist selbst dafür verantwortlich, dass von ihm alle tangierenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten bzw. erfüllt werden.

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Für etwaige Unfälle und Schäden haftet der Reiseveranstalter nur, wenn sie von ihm durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch, wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Ankündigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind und die dafür notwendige Gebühr nicht im Tourenpreis enthalten ist, sondern von den Teilnehmern gesondert und persönlich zu entrichten ist.

eBike-Touring haftet jedoch, wenn für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

7. Ausschluss und Verjährung von Ansprüchen

7.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Tour geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber eBike-Touring unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.

7.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vertraglichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren nach einem Jahr.

7.3 Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt.

7.4 Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

8. Sonstiges

Die Angaben zu körperlichen Anforderungen, Durchschnittsgeschwindigkeiten und Dauer der Tour erfolgen grundsätzlich nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr, da solche Angaben nicht nur subjektiven Einschätzungen unterworfen sind, sondern auch durch äußere Einflüsse wie z.B. Witterungsbedingungen stark beeinflusst werden können.

Die Route der Tour wird entsprechend den aktuellen Bedingungen, betrieblichen Erfordernissen und unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften für jede Tour gesondert und bei Bedarf während der Fahrt neu festgelegt. Eventuelle Sicherheitsvorkehrungen werden Ihnen erläutert und sind unbedingt einzuhalten.

9. Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.

10. Allgemeines

Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfeldern bleibt vorbehalten.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als rechtlich unwirksam erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit der AGB selbst nicht berührt.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.

12.2 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

12.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Kunden angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Stand Dezember 2017

Reiseveranstalter ist:
eBike-Touring
Josef-Görres-Platz 2
56068 Koblenz
Telefon: +49 (0) 261 30 11 210
Telefax: +49 (0) 261 30 11 111
E-Mail: info@ebike-touring.de

Geschäftsleitung:
Harro Westermann

www.ebike-touring.de 

Hier können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz bequem herunterladen, speichern und drucken.

AGB eBike-Touring als pdf (176 kb)